AGBs
1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien
Die Livesystems AG betreibt über das Webinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch ein online Werbeportal. Auf diesem können Werbemittel erfasst und Werbeausstrahlungen aufgeschaltet werden. Die Werbeausstrahlungen erfolgen über das digitale Medium der Livesystems AG.
Werbeausstrahlungen können durch Versand des Werbemittels samt unterschriebenen Vertragsunterlagen per Post oder per E-Mail gemäss Bestellformular bestellt werden. In diesem Fall wird von der Livesystems AG eine zusätzliche, einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Betrag unter www.livead.ch/media/sales_livesystems_dmb.pdf oder auf dem Bestellformular aufgeführt wird.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das vertragliche Verhältnis zwischen der Livesystems AG und dem Kunden, der Werbeausstrahlungen bestellt hat (nachfolgend: Werbekunde).
Der Werbekunde anerkennt, dass die AGB integrierenden Bestandteil des Vertrags zwischen ihm und der Livesystems AG bilden.
Für jeden Inserenten (Unternehmen) soll ein separater Vertrag abgeschlossen werden.
2. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis kommt zustande:
Falls der Vertrag über das Webeinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch abgeschlossen wird, wenn der Werbekunde sein Angebot über das Webinterface elektronisch an die Livesystems AG zugeschickt hat, diese Bestellung auf den Server der Livesystems AG empfangen wurde und die Livesystems AG dem Werbekunden eine schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) zugeschickt hat; oder
Falls der Vertrag per Post oder per E-Mail abgeschlossen wird, durch die Unterzeichnung des Bestellformulars durch den Werbekunden und die Gegenzeichnung des Bestellformulars durch die Livesystems AG.
Falls weder eine schriftliche Bestätigung noch eine Gegenzeichnung seitens der Livesystems AG erfolgen sollte, gilt die erste Werbeausstrahlung des Werbemittels als Annahme der Offerte (Bestellung) durch die Livesystems AG.
Das Vertragsverhältnis ist zeitlich befristet. Es endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Dauer.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jederzeit vorbehalten. Die Livesystems AG kann den Vertrag insbesondere dann fristlos auflösen, wenn der Werbekunde die geschuldete Vergütung nicht rechtzeitig bezahlt, gegen das geltende Recht, gegen die AGB, gegen weitere Vertragsbestandteile oder gegen andere Verhaltensregeln (z.B. Netiquette) verstösst oder die Dienstleistungen zu rechts- oder sittenwidrigen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems AG bleiben vorbehalten.
3. Rechte und Pflichten des Werbekunden
a) Bezüglich der erforderlichen Rechte für die Werbeausstrahlung
Der Werbekunde gewährleistet der Livesystems AG, dass er die erforderlichen Rechte über sämtliche Informationen und Elemente, die er zur Werbeausstrahlung benötigt, besitzt. Der Werbekunde stellt die Livesystems AG auf erste Aufforderung hin von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
b) Bezüglich des Inhaltes und der Gestaltung des Werbemittels
Der Werbekunde ist für den Inhalt und die Gestaltung der auszustrahlenden Werbemittel alleine verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und ist diesbezüglich gegenüber der Livesystems AG verantwortlich. Namentlich rechts- und sittenwidrige Inhalte (wie z.B. Pornografie, Gewaltdarstellungen, rassistische äusserungen, Aufrufe zu Straftaten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten und von anderen Rechten Dritter sowie Belästigungen) sind strikte untersagt gleiches gilt für Tabak- oder Alkoholwerbungen. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, müssen deutlich als Werbung kenntlich gemacht werden. Werbemittel müssen sich von der Darstellung der Newsinformationen und den Informationen des Verkehrsbetriebes unterscheiden.
Der Werbekunde darf grundsätzlich in derselben Werbeausstrahlung nicht für mehrere Produkte oder Betriebe werben. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems AG möglich.
Die Livesystems AG akzeptiert grundsätzlich keine politische Werbung. Vor und während Wahlen und Abstimmungen kann die Livesystems AG Ausnahmen gewähren, wobei sie diesfalls die Gleichbehandlung aller politischen Gruppierungen garantiert. Bedenkenlos sind allerdings Werbemittel international anerkannter Organisationen. In Bezug auf Gruppierungen mit gemäss Selbsteinschätzung der Livesystems AG ethisch oder moralisch zweifelhaften Zielen werden Werbemittel einzeln geprüft. Die Livesystems AG behält sich jederzeit vor, ein Werbemittel abzulehnen oder dessen Werbeausstrahlung zu sperren (vgl. Ziff. 4.b).
c) Bezüglich der Einhaltung von technischen Angaben, von Fristen und bezüglich der Datensicherheit
Der Werbekunde ist für die Lieferung der auszustrahlenden Werbemittel entsprechend der jeweils geltenden technischen Angaben, welche auf dem Webinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch angegeben werden, verantwortlich. Der Werbekunde ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse, Soft- und Hardware etc. verantwortlich. Die Livesystems AG übernimmt weder eine Gewährleistung für die Nutzung ihres Webinterfaces noch für die Nutzung ihres digitalen Mediums (inkl. allen Endgeräten und Einstellungen).
Der Werbekunde ist für die Einhaltung der Anlieferungsfristen, welche auf dem Webinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch angegeben werden, verantwortlich.
Bei nicht ordnungsmässiger Anlieferung des Werbemittels (insbesondere verspäteter Anlieferung oder technischer Ungeeignetheit) übernimmt die Livesystems AG keine Gewähr für die vereinbarte Werbeausstrahlung des Werbemittels. Demgegenüber kann die Livesystems AG dem Werbekunden den für die vereinbarte Werbeausstrahlung geschuldeten Preis in Rechnung stellen, wenn die Werbeausstrahlung aus Umständen, die der Werbekunde zu vertreten hat, unmöglich wird. Folgende Videoformate sind zulässig: mpg, mov, avi, flv und swf. Ausnahmen sind nach Rücksprache und mittels ausdrücklicher Zustimmung per E-Mail durch die Livesystems AG möglich.
Bei der übermittlung von Werbemitteln trägt der Werbekunde die Gefahr des Datenverlusts oder der Datenbeschädigung. Er ist auch verantwortlich für die Datensicherheit.
d) Bezüglich Mängel des Werbemittels bzw. der Werbeausstrahlung
Der Kunde hat das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Werbeausstrahlung zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt mit der ersten Werbeausstrahlung und endet nach zwanzig Prozent (20%) der Vertragsdauer. Unterlässt der Werbekunde die Mängelrüge in der genannten Zeitspanne, so gilt die Werbeausstrahlung als genehmigt.
Sonstige Ansprüche, insbesondere auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertragsverhältnisses oder auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
e) Bezüglich der inhaltlichen änderung des Werbemittels und der zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung
änderungen des Inhalts des Werbemittels können während der Vertragsdauer unter Einhaltung der AGB vom Werbekunden selbst vorgenommen werden. Bei den änderungen des Werbemittels muss es sich um dasselbe Produkt und denselben Betrieb handeln.
Der Antrag um Verschiebung des vereinbarten Zeitpunktes einer bereits gebuchten Werbeausstrahlung ist nur an Werktagen möglich und muss ein (1) Arbeitstag vor dem vereinbarten Aufschaltungstermin unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten der Livesystems AG per E-Mail (info@livesystems.ch) mitgeteilt werden. Eine solche Verschiebung ist grundsätzlich nur vor dem Beginn der Vertragsdauer zulässig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Livesystems AG. Weitere Verschiebungen müssen mit der Livesystems AG vorbesprochen werden. Für den neuen Zeitpunkt der Werbeausstrahlung gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf dem Webinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch angegeben werden.
f) Bezüglich der Haftung
Der Werbekunde ist für den Inhalt und die Gestaltung des Werbemittels sowie für den Besitz aller Rechte (namentlich Immaterialgüterrechte), die zur Werbeausstrahlung erforderlich sind, allein verantwortlich.
Wird die Livesystems AG selbst, ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der Livesystems AG (nachfolgend: der Betroffene) im Zusammenhang mit einer Werbeausstrahlung straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der Werbekunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den Schaden. Genugtuungsansprüche des Betroffenen bleiben vorbehalten. Der Werbekunde haftet insbesondere auch für diesbezügliche Anwalts- und Gerichtskosten.
4. Rechte und Pflichten der Livesystems AG
a) Allgemeines
Die Livesystems AG erbringt gegenüber dem Werbekunden die vereinbarten Leistungen zu den unter www.livead.ch publizierten Konditionen, welche in der Bestellung bekannt gegeben werden.
Die Livesystems AG kann ihre Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln und aus sachlichen Gründen in angemessener Weise anpassen. Insbesondere kann die Livesystems AG zur Leistungserbringung ohne Zustimmung des Werbekunden Dritte beiziehen. Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Anpassung wird vermutet.
Der Livesystems AG bleibt es frei, ihre Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder Preisänderungen vorzunehmen.
b) Ablehnungs- und Sperrungsrecht
Die Livesystems AG hat jederzeit das Recht, Werbebestellungen ohne Begründung abzulehnen.
Die Livesystems AG behält sich überdies vor, Werbemittel aufgrund deren Inhalte, Herkunft, Form oder technischer Qualität nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen oder deren Werbeausstrahlung zu sperren. In einem solchen Fall wird die Livesystems AG ihren Entscheid dem Werbekunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen seit Ablehnungs- oder Sperrungsentscheid mitteilen. Der Werbekunde kann der Livesystems AG in der Folge eine geänderte, revidierte und den Anforderungen von Livesystems AG entsprechende Version des Werbemittels vor Ablauf der Vertragsdauer nachliefern. Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrdauer keine Werbeausstrahlung stattfand keine Ansprüche gegen die Livesystems AG ableiten. Demgegenüber behält die Livesystems AG ihren Anspruch auf die vereinbarte Vergütung während dieser Periode, selbst wenn die Werbeausstrahlung nicht erfolgt sein sollte. Allfällige der Livesystems AG entstehende Mehrkosten können dem Werbekunden in Rechnung gestellt werden.
c) Gewährleistung bzw. Gewährleistungsausschluss
Die Livesystems AG gewährt dem Werbekunden eine Mindestanzahl von hundert zwanzig (120) Werbeausstrahlungen an zehn (10) Sekunden pro Tag und pro Bildschirm. Entscheidet sich der Werbekunde nicht für eine tägliche, sondern für eine kürzere Werbeausstrahlungsdauer, verkleinert sich auch die Anzahl der garantierten Werbeausstrahlungen dementsprechend.
Die Livesystems AG übernimmt für das Funktionieren ihres Webinterfaces und ihres digitalen Mediums nur insoweit Gewähr, als das Nicht-Funktionieren auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten der Livesystems AG beruht.
Die Livesystems AG verpflichtet sich, Störungen, Beeinträchtigungen und Fehler seiner Server und Rechner schnellstmöglich zu beseitigen. Die Livesystems AG ist bemüht, das Webinterface unter der URL-Adresse www.livead.ch stets zugänglich zu halten. Die Livesystems AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einen technisch bestmöglichen Standard für das Funktionieren ihres digitalen Mediums sowie für eine örtlich- und termingerechte Wiedergabe der Werbeausstrahlung. Es ist dem Werbekunden jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine jederzeitige vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung bzw. -ausstrahlung sicherzustellen.
Kann eine örtlich- bzw. termingerechte Ausstrahlung des Werbemittels aus technischen Gründen oder aus von der Livesystems AG nicht zu vertretender Umständen nicht erfolgen, wird die Werbeausstrahlung von der Livesystems AG auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen Sendetermin verlegt. Bei einer zeitlichen Verschiebung der Werbeausstrahlung wird der Werbekunde von der Livesystems AG unverzüglich hierüber in Kenntnis gesetzt. Sofern der Werbekunde der von der Livesystems AG vorgeschlagenen Verschiebung der Werbeausstrahlung in ein anderes zeitliches Umfeld nicht unverzüglich per E-Mail (info@livesystems.ch) widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Werbekunden mit der Verschiebung der Werbeausstrahlung.
Im Fall eines Ausfalls des digitalen Mediums der Livesystems AG über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) kompensiert die Livesystems AG die Dauer des Ausfalls durch eine nachträgliche Werbeausstrahlung, sofern dies den Interessen der Werbekunden entspricht. Falls eine Kompensation nicht vereinbart werden kann, entfällt die Zahlungspflicht des Werbekunden für die während der Vertragsdauer nicht ausgestrahlte Werbezeit.
Wenn die Werbeausstrahlungen nur bei einzelnen Bildschirmen ausfallen, jedoch dieser Ausfall mehr als 5% aller Bildschirme des gebuchten Bildschirm-Netzwerkes der Livesystems AG aus-macht, hat der Werbekunde einen prozentualen Anspruch auf Wiederholungen der ausgefallenen Werbeausstrahlung. Der Wiederholungsanspruch wird durch den Prozentsatz der ausgefallenen Werbeausstrahlungen bestimmt. Weitere Ansprüche des Werbekunden sind ausgeschlossen.
Die Livesystems AG übernimmt keine Gewähr für die Ausstrahlung der Werbemittel in einer bestimmten Reihenfolge.
Die Livesystems AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen einen technisch bestmöglichen Standard für eine gesicherte Werbeausstrahlung. Jedoch trägt sie die Gefahr des Datenverlustes auf dem übertragungsweg zwischen dem Werbekunden und ihren Servern nicht und/oder haftet nicht für die Datensicherheit. Der Gefahrenübergang betreffend dem Verlust von Daten findet erst mit dem protokollierten Eingang des Werbemittels auf einem der Server von der Livesystems AG statt.
Die Livesystems AG schliesst im übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus.
Die Livesystems AG kann die zur Verfügung gestellten Werbemittel auf verschiedene Parameter prüfen, übernimmt dafür aber weder ausdrücklich noch konkludent eine Gewähr oder eine Haftung.
d) Rechts- oder sittenwidrigen Handlungen des Werbekunden
Besteht der Verdacht, dass ein Werbekunde in rechts- oder sittenwidriger Weise die Dienstleistungen der Livesystems AG in Anspruch nimmt, ist es der Livesystems AG gewährt, die Werbeausstrahlung sofort und für unbestimmte Zeit zu sperren und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen und/oder das rechtswidrige Verhalten den Behörden zu melden.
Der Werbekunde wird innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen seit Beschluss der Livesystems AG unterrichtet. Er hat die mutmasslich rechts- bzw. sittenwidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen und zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Der Werbekunde kann aus dem Umstand, dass während der Sperrung keine Werbeausstrahlung stattgefunden hat keinen Anspruch gegen die Livesystems AG ableiten. Hingegen können die Mehrkosten seitens der Livesystems AG dem Werbekunden in Rechnung gestellt werden.
Schadenersatz und weitere Ansprüche der Livesystems AG bleiben vorbehalten.
e) Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung der Livesystems AG wird im gesetzlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen. Die Livesystems AG haftet für Schäden, ungeachtet des Rechtsgrunds, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren etc.), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und Internet übernimmt die Livesystems AG keinerlei Verantwortung.
5. Vergütung
a) Preise
Der Preis für die Werbeausstrahlung richtet sich nach der am Tag der Bestellung unter www.livead.ch/media/sales_livesystems_dmb.pdf aufgeschalteten Preisliste. Diese ist Bestandteil des zwischen dem Werbekunden und der Livesystems AG abgeschlossenen Vertrag. Die Preise verstehen sich jeweils in CHF (exkl. MWSt).
b) Rechnungsstellung
Sofern nicht anders festgelegt, ist die Vergütung monatlich, gemäss zugestellter Rechnung der Livesystems AG, innert 30 Tagen zahlbar.
c) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die Livesystems AG berechtigt, die weitere Ausstrahlung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückzustellen. Allfällige Mahngebühren (CHF 40.--) wie auch ein Verzugszins von 9% gehen auf Kosten des Werbekunden.
Bei objektiv begründeten Zweifeln bezüglich der Zahlungsfähigkeit des Werbekunden (z.B. Konkurs oder Nachlassstundung) ist die Livesystems AG auch während der Vertragsdauer berechtigt, die Werbeausstrahlung ohne Rücksicht auf einen ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
d) Preisänderungen
Preisänderungen seitens der Livesystems AG sind jederzeit möglich. Für vereinbarte Werbeausstrahlungen ist eine Preisänderung allerdings nur wirksam, wenn sie von der Livesystems AG mindestens einen (1) Monat vor der Werbeausstrahlung mitgeteilt wird. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Werbekunden ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung in Schriftform ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbekunden wird die Livesystems AG die vereinbarte Werbeausstrahlung zu den neuen Konditionen ausstrahlen.
e) Rabatte
Die Rabatte sind unter www.livead.ch/media/sales_livesystems_dmb.pdf zu finden.
Die Rabatte sind beim Preis unter der URL: www.livead.ch noch nicht eingerechnet.
f) Verrechnungsverbot
Der Werbekunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegen die Livesystems AG mit den Forderungen der Livesystems AG aus dem vorliegenden Vertrag zu verrechnen.
6. Schutzrechte
a) Schutzrechte
Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) in Bezug auf Informationen, welche auf den Webseiten der Livesystems AG zugänglich sind, gehören und verbleiben im Eigentum der Livesystems AG oder Dritten, welche die Informationen der Livesystems AG zur Verfügung stellen.
Der Werbekunde überträgt der Livesystems AG sämtliche für die Nutzung der Werbung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz (verwandte Schutzrechte)- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang.
b) Datensicherheit
Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten halten sich die Livesystems AG und der Werbekunde an das schweizerische Datenschutzrecht und - soweit anwendbar - an das Fernmelderecht.
Der Werbekunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und anlässlich aller weiteren Geschäftskontakte mit der Livesystems AG wahre Angaben zu machen.
7. Exklusivität
Die Livesystems AG sichert dem Werbekunden keinerlei Exklusivrechte zu. Sie behält sich insbesondere das Recht vor, jederzeit mit beliebigen anderen Werbekunden Werbeausstrahlungen durchzuführen oder für ihre eigenen Produkte und Dienstleistungen Werbung zu machen.
8. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle persönlichen Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Diese Geheimhaltungspflicht deckt auch den vorvertraglichen Informationsaustausch und dauert unbegrenzt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
9. Vertragsänderung
Jede Vertragsänderung (inkl. jede Abweichung zu den AGB sowie zu allfälligen anderen Vertragsbestandteilen und Nebenabreden) bedarf der Schriftform.
Die Livesystems AG ist jedoch berechtigt, die AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die Livesystems AG informiert den Werbekunden mindestens einen (1) Monat im Voraus über die änderung in einer von ihr bestimmten Form. Falls der Werbekunde der änderung nicht innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen seit Mitteilung der Livesystems AG schriftlich widerspricht, gilt die änderung der AGB als angenommen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Mit seiner Zustimmung bestätigt der Werbekunde sein Einverständnis zu den AGB und zu deren Integrierung als Vertragsbestandteil mit der Livesystems AG.
Belp, Stand 09.Juli 2008
